Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf der Straße fahren. Der
Haftpflichtschutz ist zwingend vorausgesetzt, damit im Falle eines Unfalls das Opfer entschädigt werden kann.
Der KFZ-Haftpflichtversicherer zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen.
Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für das Abschleppen und die Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des
schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser
innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Im Schadensfall hohe Deckungssummen
Außerdem prüft der KFZ-Haftpflichtversicherer grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind -
unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt er mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro Person
(7,5 Mio. insgesamt) vor. Sachschäden müssen bis 500.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro.
Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
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