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Was heißt Schadensfreiheitsklasse?



Jeder Versicherungsnehmer, der ein Fahrzeug anmeldet, wird in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft, die Höhe der Grundprämie für die Versicherung ergibt sich aus der Einstufung in die jeweilige Schadensfreiheitsklasse. Anhand der Schadensfreiheitsklasse gewährt die Versicherung einen Schadensfreiheitsrabatt, der mit SF-Rabatt abgekürzt wird. Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Schaden fährt, desto höher ist seine Einstufung und desto höher ist der gewährte Rabatt. Die schadenfreien Jahren werden dabei getrennt für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung gezählt, die Teilkaskoversicherung kennt keine Schadensfreiheitsrabatte.

Je nach Vertrag und dessen jeweiligen Tarifbestimmungen werden die SF-Rabatte in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. In aller Regel gibt es für Pkws 25, für Motorräder und Kleinkrafträder acht und für allen anderen Fahrzeuge drei Schadensfreiheitsklassen. Wird ein Versicherungsnehmer beispielsweise in Schadensfreiheitsklasse eins eingestuft, bedeutet das, dass er seit einem Jahr ohne Schaden fährt. In diesem Fall liegt der SF-Rabatt bei Null, der Versicherungsnehmer muss die Grundprämie zu 100 Prozent bezahlen. Fährt der Versicherungsnehmer seit 15 Jahren schadenfrei, wird er in die Schadensfreiheitsklasse 15 eingestuft und erhält je nach Versicherer dann den entsprechenden Schadensfreiheitsrabatt.

Allerdings bleibt dieser Rabatt bestehen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch dann in seiner Schadensfreiheitsklasse verbleibt, wenn der den Versicherer wechselt. Kommt es zu einem Schaden, wird zu Beginn des neuen Versicherungsjahres eine bestimmte Zahl an schadensfreien Jahren abgezogen. Maßgeblich hierfür sind die sogenannten Rückstufungstabellen, die Bestandteil der Tarifbestimmungen sind.

Die Einstufung in die neue Schadensfreiheitsklasse und der gewährte SF-Rabatt ergibt sich dann aus den verbliebenen schadensfreien Jahren. Dabei erfolgt die Rückstufung nur in der Versicherung, in der der Schaden aufgetreten ist, ein Schaden in der Vollkaskoversicherung wirkt sich somit nicht auf den SF-Rabatt der Haftpflichtversicherung aus und umgekehrt. Gerade bei sehr geringen Schäden kann es sich jedoch durchaus lohnen, den Schaden selbst zu regulieren und somit eine Rückstufung zu umgehen.





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